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Fleisch und Fleischwaren: Die Neuerungen zum 1. Januar 2012
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Fleisch und Fleischwaren: Die Neuerungen zum 1. Januar 2012
04.01.2012
2011 begann turbulent für die gesamte Systemkette Fleisch und Fleischwaren. Der Dioxinvorfall im Januar gab dem QS-System Anlass, zügig Konsequenzen zu ziehen und die Anforderungen für die Futtermittelwirtschaft zu verschärfen. Das geschah in mehreren Schritten zum 1. März, zum 1. Juli und im nächsten Schritt nun zum 1. Januar 2012 (s.u.).
Neuerungen in den QS-Anforderungen dienen zum einen dazu, den Prozess der Qualitätssicherung noch lückenloser zu machen. In jeder Revision zum Jahreswechsel fließen zum anderen aber auch Änderungen ein, die das QS-System noch praxistauglicher machen. Welche das im Detail sind, finden Sie im Downloadcenter in den Revisionsinformationen bei den einzelnen Leitfäden.
Auf der Stufe Handel (Großhandel und Lebensmitteleinzelhandel) gibt es zum 1. Januar 2012 außer redaktionellen Anpassungen nur ein Kriterium, wo es trotz gesetzlicher Änderung bei der bisherigen Regelung bleibt.
Abweichend von den Vorgaben des Gesetzgebers wird im QS-System auch 2012 weiterhin ein jährliches Schulungsintervall für die Belehrung nach dem IfSG aufrecht erhalten. Das Gesetz wurde auf ein Schulungsintervall von "alle zwei Jahre" geändert. Dieser Änderung wurde im QS-System allerdings nicht gefolgt.









