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Neue Kennzeichnung: Einfrierdatum nicht überall zwingend

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Neue Kennzeichnung: Einfrierdatum nicht überall zwingend

16.07.2011
Quelle:  BMELV, Walkscreen
Quelle: BMELV, Walkscreen

Das Einfrierdatum muss künftig auf Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten, aber nicht auf anderen TK-Waren angegeben werden.

So sehen es die neuen EU-einheitlichen Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln vor, auf die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union jetzt geeinigt haben. Das Europaparlament muss noch zustimmen.

„Die neuen Kennzeichnungsvorschriften sorgen für mehr Transparenz und erleichtern es Verbrauchern in der gesamten EU, sich über die Qualität der Lebensmittel zu informieren und sich so zu ernähren, wie sie es für richtig halten“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner dazu in Berlin.

Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen wird verpflichtend und muss in einer übersichtlichen Tabelle erfolgen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Zusätzliche Angaben für Portionen sind möglich. Auf der Produktvorderseite kann mit dem „1 plus 4“-Modell des Bundesverbraucherministeriums nochmals auf den Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe hingewiesen werden. Sämtliche Informationen müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift gedruckt werden. Für Lebensmittelimitate wurden spezielle Kennzeichnungsvorschriften festgelegt. Bei einer Pizza mit Analogkäse muss beispielsweise in unmittelbarer Nähe des Produktnamens auf die Verwendung des Ersatzstoffes hingewiesen werden. Die Verwendung von sogenanntem „Klebefleisch“ muss mit dem Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ deutlich kenntlich gemacht werden. Allergene müssen künftig bei verpackter wie bei loser Ware kenntlich gemacht sein.

- Quelle: BMELV

 
 

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