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EU-Gütezeichen für "Hessischen Handkäs"

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EU-Gütezeichen für "Hessischen Handkäs"

08.09.2010



Künftig darf der „Hessische Handkäs“ ausschließlich aus Hessenkommen. Ab sofort ist das Produkt durchdas EU-Gütezeichen „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A). geschützt.Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den HessischenHandkäse nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten.

 



 
 

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