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Neue AMA-Guetesiegelrichtlinien
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Neue AMA-Guetesiegelrichtlinien
10.12.2009
Ab 01.01.2010 gilt fuer Fleischerzeugnisse, also
Wuerste und Poekelwaren, eine neue AMA-Guetesiegelrichtlinie.
Geregelt werden damit wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und
Dokumentationsschritte sowie Massnahmen zur Gewaehrleistung eines hohen Hygieneniveaus. Die Basis dafuer ist das Oesterreichische
Lebensmittelbuch, dessen Kriterien bereits ueber den Normen der EU liegen.
Neue Richtlinie gilt fuer Wuerste und Poekelwaren
Die neue AMA-Guetesiegelrichtlinie gilt fuer alle Poekelwaren und Wuerste, also fuer Rohpoekelwaren, Kochpoekelwaren, Rohwuerste, Kochwuerste, Braetwuerste und Fleischwuerste und zwar aus Rind- oder Kalbfleisch, Schweinefleisch, Schaf- oder Ziegenfleisch sowie Gefluegel- oder Pferdefleisch, wie sie im Kapitel B 14 des Oesterreichischen Lebensmittelbuches definiert sind. Das AMA-Guetesiegel kann dabei fuer ein einzelnes Produkt, aber auch fuer eine Produktgruppe vergeben werden. Sehen die Kodex-Bestimmungen fuer bestimmte Wurstgruppen mehrere Qualitaetsstufen vor, muessen die Anforderungen einer hoeheren Stufe erfuellt sein.
AMA-Qualitaetskriterien liegen ueber nationalem und EU-Standard
Der oesterreichische Lebensmittelkodex liegt ueber den rechtlichen Qualitaets-Bestimmungen der EU. Die Richtlinie fuer AMA-Guetesiegel-Fleischerzeugnisse wiederum erfuellt ueber das Lebensmittelbuch (den Kodex) hinausgehende Kriterien. Guetesiegelwuerste beispielsweise duerfen kein Mehl, keine Staerke oder aehnlich technologisch wirkende Stoffe beinhalten. Auch die Zugabe von Rework (Verwendung von fertigen, fehlerhaften Fleischerzeugnissen als neuerliche Zutat) und von Separatorenfleisch (maschinell vom Knochen getrennte Fleischreste) sind verboten.
Herkunftsregion ist auch Verarbeitungsort
Wesentlich ist die nachvollziehbare Rueckverfolgbarkeit der Lebensmittel. Als Herkunftsregion gilt jene Region, aus der die Wert bestimmenden Rohstoffe stammen. Zusaetzlich haben auch Be- und Verarbeitung in der angegebenen Region zu erfolgen. Fuer Erzeugnisse aus Rind-, Kalb-, Schweine- und Gefluegelfleisch gilt: Sowohl Geburt als auch Mast und Schlachtung muessen beim rot-weiss-roten AMA-Guetesiegel in Oesterreich erfolgen. Saemtliche Rohstoffe muessen im gesamten Produktionsablauf eindeutig gekennzeichnet sein. Zur spaeteren UEberpruefbarkeit sind entsprechende Aufzeichnungen zu fuehren.
Dreistufiges Kontrollverfahren
Die Eigenkontrollen werden vom Hersteller selbst an kritischen Punkten im Betrieb durchgefuehrt und dokumentiert. Das betrifft die Kontrolle bei der Warenuebernahme, bakteriologische Untersuchungen und die Schaedlingsbekaempfung. Die externen Ueberpruefungen erfolgen durch eine zugelassene Kontrollstelle beziehungsweise direkt durch die AMA Marketing und beinhalten diverse Produktanalysen oder die jaehrliche Betriebsabnahme hinsichtlich des organisatorischen, technischen und hygienischen Standards. Die Ueberkontrolle dient in erster Linie der Ueberwachung der Kontrollorgane selbst.
Qualitaet verbessern und Vertrauen staerken
"Die Konsumenten werden in Bezug auf Lebensmittelqualitaet immer sensibler, die Wuensche und Ansprueche immer konkreter. Die AMA-Guetesiegelrichtlinien werden diesen sich aendernden Bedingungen staendig angepasst. Das gelingt etwa durch noch strengere Vorgaben oder noch groessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Herkunft. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Qualitaeten, damit das Vertrauen der Konsumenten in Fleischerzeugnisse dauerhaft gestaerkt wird. Der Kauf von solchen Guetesiegel-Produkten ist damit die beste Versicherung gegen Schummelprodukte", betont Martin Gressl, Leiter des Qualitaetsmanagements in der AMA Marketing.
Die neue AMA-Guetesiegelrichtlinie ist als Download unter www.ama-marketing.at im Bereich Qualitaet und Sicherheit/Richtlinien und Merkblaetter verfuegbar oder kann in Printform per Fax unter 01/33151-4925 oder Mail unter: ingeborg.wese@ama.gv.at bestellt werden.









